Und genau da liegt der Knackpunkt. Jemand argumentiert dann "ich will doch gar keine Geschäftsbeziehung mit dem Anbieter, also braucht der auch keine Daten von mir zu speichern".
"Eine Geschäftsbeziehung ist laut dem Paragraphen, auf den ich mich berufe nicht nötig, zeigen sie mir wo das Gegenteil steht."
Spätestens wenn der Betroffene der Nutzung der Daten widerspricht, muß man die Daten speichern um dem nachkommen zu können.
Und Du wirst es vielleicht nicht glauben, es gibt Richter, die dieser Argumentation folgen.
Das glaube ich auf der Stelle. Es gibt nichts mehr, daß ich jemandem nicht zutrauen würde, nur weil er irgend etwas ist. Häufig ist es aber eine Frage unzulänglicher Argumentation, mindestens einer Seite, wenn schwachsinnige Entscheidungen gefällt werden.