Gunther: Newsletter Anmeldung - Double-Opt-In vs. E-Mail

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Hello Tom,

vorab schon mal besten Dank für deinen Beitrag.

diese ganzen Verfahren haben ohnehin keine Beweiskraft. Jedes Server-Log ist fälschbar, genauso wie eMails. Wenn es keine Zeugen dafür gibt, die die Echtheit dieser Aufzeichnungen bestätigen, dienen die in ihrer Gesamtheit höchstens der "Glaubhaftmachung". Da kann die Gegenseite aber mit Nichtwissen bestreiten und schon steht Aussage gegen Aussage. Der Kläger hält aber i.d.R. eine eMail mit umfangreichen Inhalten in Händen, die merkwürdigerweise dann meistens als Nachweis (nicht als Beweis) anerkannt wird. Aber die wäre ja auch fälschbar...

Ja, Ermessenssache des jeweiligen Richters ...!

Und das nun wegen eines Spam-Letters die Vorratsdaten der Provider ausgertet würden (die ja im Moment rechtlich auch wieder in der Luft hängen), habe ich noch nie gehört.

Thema "Vorratsdatenspeicherung" ist wieder ein Thema für sich ...! ;-)

Erlaubt ist der Newsletter allerdings, wenn eine Geschäftsbeziehung besteht. Um diese zu begründen könnte man dem Webseitenbesucher eine Referenzzahl und eine Kontonummer nennen und ihn bitten, das er 1Cent überweist auf das Konto des Newsletter-Versenders.

Ich glaube nicht ernsthaft, dass irgendjemand, zu dem man ja gerade noch keine Geschäftsbeziehung unterhält, für den Empfang eines Newsletters diesen Aufwand betreibt! :-(

Dadurch wäre dann, zusammen mit der Dokumentation des Verfahrens und dem Nachweis, dass die Referenznummern nicht einfach erratbar sind, eine beweisfähige Urkunde (Kontoauszug) einer vermeintlich neutralen Stelle (Bank) entanden. Und außerdem würde man damit nur wirklich potentielle Kunden ausfiltern. Ob die Datenbank damit dann tatsächlich auf unter 20% zusammenschrumpft, wäre einen Versuch wert.

Erscheint mir aber auch ein bisschen viel Aufwand für eine Geschichte, die millionenfach im Web praktiziert wird, und nur durch unsere Gesetzgebung dermaßen "erschwert" wird.

Gruß Gunther