1UnitedPower: Gewährleistung bei Technik-Waren

Beitrag lesen

Meine Herren!

Versucht ist aber auch das Stichwort. Die bloße Erwähnung des Gewährleistungsanspruchs aus dem Kaufvertrag hätte hier eigentlich schon zum Erfolg führen sollen. Bist du wohl an einen "hartnäckigen" Mitarbeiter geraten.

Zu dem Zeitpunkt war ich noch uninformiert über meine Rechte, weshalb ich das Wörtchen Gewährleistung auch nie so benutzt habe. Die Recherche habe ich erst anschließend angestellt. Ich war von der Situation zugegebener Maßen sehr überrascht, bisher konnte ich Umtausch-Vorgänge fast immer reibungslos abwickeln.

In aller Regel hilft es dann, wenn man nett & freundlich (eigentlich ja selbstverständlich), aber nichts desto trotz bestimmt nach dem jeweiligen Vorgesetzten fragt, notfalls bis hin zum Filialleiter.

Das werde ich dann morgen mal ausprobieren. Danke für den Ratschlag.

Danke auch an Tom, aber ich möchte den juristischen Weg wie gesagt erst als letzte Maßnahme ergreifen und hoffe, dass ich das Problem auf andere Weise schneller und mit weniger Stress lösen kann.

--
“All right, then, I'll go to hell.” – Huck Finn