Auge: Unterschied zwischen noindex und noarchive

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Hallo

Der Breitag sollte eigentlich unter den von TSO. Aber so völlig entstellt ist er durch den Fehler auch nicht, denke ich.

Die robots.txt bezieht sich auf das Lesen der Ressourcen. Das Lesen einer öffentlich zugänglichen Ressource kann man nicht verbieten, also ist die robtots.txt auch nicht verbindlich.

Habe ich das irgendwo behauptet?

In gewisser Weise ja (hast Du doch oder?) …

Nö, nie und nimmer nicht!

Ist an „die robots.txt (Folgeleistung ebenfalls optional)“, insbesondere an „optional“ irgendwas missverständlich?

Nein aber das Wort "ebenfalls" ist nun mal enthalten.

Es ist enthalten und bezieht sich auf den vorausgehenden Absatz. Der dortige Satz „Allerdings stellt [noindex/noarchive] nicht sicher, dass die Seite aus allen Suchmaschinen gelöscht wird“ spiegelt meine (der deinen widersprechende) Ansicht wider, dass die Verwendung der Metatags nicht seine Befolgung sicherstellt, somit die Befolgung gewissermaßen optional ist.

Das Eine funktioniert soundso (nicht sicher), das Andere ebenfalls.

Nachdem ich auf die robots.txt eingegangen bin, habe ich die Unterschiede zu noindx dargelegt.

Die Befolgung von noindex und noarchive ist mMn genauso optional wie die Befolgung der Anweisungen in der robots.txt. Wo ist reglementiert, dass das „von der Erlaubnis abhängig“ entspricht? Wie willst du sie erzwingen, wo du es bei der robots.txt nicht kannst?

Das habe ich doch gerade erklärt.

Naja, du hast *deine Ansicht*, dass die Metatags befolgt werden müss(t?)en, erklärt. Dass das juristisch so ist, bezweifle ich, technisch (und damit praktisch) verneine ich deine Ansicht erst recht.

Tschö, Auge

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Verschiedene Glocken läuteten in der Stadt, und jede von ihnen vertrat eine ganz persönliche Meinung darüber, wann es Mitternacht war.
Terry Pratchett, "Wachen! Wachen!"
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