Hallo
Nö, nie und nimmer nicht!
Welcher Ansicht zur robotstxt bist Du dann? (Oder hast Du deine Ansicht nie irgendwo behauptet?)
Doch, auch hier im Archiv <rumsuch /> da issa, der und folgende.
Es ist enthalten und bezieht sich auf den vorausgehenden Absatz.
Vielleicht ist es doch erheblicher, daß mein Beitrag eigentlich eine Ergänzung zu TOS Beitrag war und nicht eine Antwort auf deinen darstellen sollte.
Kann wohl sein. :-)
Dennoch: "Folgeleistung ebenfalls optional" Die Folgeleistung ist bei noindex im Gegensatz zur robots.txt eben nicht optional, zumindest meiner Meinung nach.
Siehste, da trennen sich unsere Meinungen.
Bei nachträglichen Änderungen von index zu noindex und archiv zu noarchiv, wird es rechtlich schwierig (Zurückziehen von Nutzungsrechten ist schwierig), weswegen ich dazu nicht auch noch was sagen und mich gar nicht so direkt auf deinen Beitrag beziehen wollte.
Von einem die Metatags beachtenden Dienst ausgehend, vermute ich, dass der den Inhalt aus dem Index und aus dem Archiv nimmt, wenn die Seite es ansagt. Ich halte es aber für naiv, davon auszugehen, dass sich alle Dienste an die Metatags halten.
somit die Befolgung gewissermaßen optional ist.
Du bezeichnest es als optional, weil es nicht sicher befolgt wird? Selbst, wenn es (unterstellt) befogt werden müßte? Dann fände ich die Formulierung irreführend.
Ja und mag sein.
Naja, du hast *deine Ansicht*, dass die Metatags befolgt werden müss(t?)en, erklärt. Dass das juristisch so ist, bezweifle ich,
Nun, der BGH hat noch gewagter argumentiert. Und Du müßtest jetzt erklären (oder wenigstens eine Meinung dazu haben), warum das Urheberrecht und andere Gesetze für Suchmaschinen nicht gelten oder aufgrund welcher Schranke(n) eine Suchmaschine entsprechende Inhalte in den Index aufnehmen und archivieren darf.
1. Ich bin kein Jurist.
2. Ich gutiere Urheberrecht, auch wenn ich die konkrete Ausgestaltung an vielen Stellen für falsch erachte.
3. Dienstanbieter haben sich natürlich an Gesetze zu halten. Inwieweit jeweils unterschiedliche nationale Gesetze für einen international angebotenen Dienst umsetzbar sind, sei hier dahingestellt.
4. Google und andere (mehr oder minder bekannte) Suchmaschinen halten sich offensichtlich an die Metatagangaben. Ich vermute, dass sie das nicht unbedingt wegen irgendwelcher Gesetze oder Urteile tun.
5a. Das in 4. postulierte stellt keineswegs sicher, dass das alle anderen Dienste ebenfalls tun.
5b. Das in 4. postulierte beweist ebenfalls nicht, dass die fraglichen Metaangaben (juristisch) verbindlicheren Charakter haben als die robots.txt.
Übrigens, um klarzustellen, um welches BGH-Urteil es geht. Ist es jeses, um das es in diesem Zeit-Beitrag geht? Es ist zumindest das, an das ich bei unserem Hin-und-her immer denke.
*btw* Aus heutiger Sicht sind die letzten zwei Absätze interessant. :-)
technisch (und damit praktisch) verneine ich deine Ansicht erst recht.
Wenn Du so nett wärst, das zu erklären.
Was ich über die Umsetzbarkeit der Erzwingung der Befolgung halte, sollte aus meinen vorherigen Beiträgen und auch obigen Aussagen hervorgegangen sein.
Außer es geht nur darum, daß es ptional in dem Sinne ist, daß es in der Praxis nicht sicher umgesetzt wird, die Diskussion können wir uns schenken, falls wir dahingehend überhaupt verschiedener Ansicht sind.
Ich vermute, da besteht keine Diskrepanz in unseren Ansichten, womit wir aber wieder zwei Absätze weiter oben sind (5a).
Tschö, Auge
Verschiedene Glocken läuteten in der Stadt, und jede von ihnen vertrat eine ganz persönliche Meinung darüber, wann es Mitternacht war.
Terry Pratchett, "Wachen! Wachen!"
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