Hallo,
Hello,
Und bitte löscht doch endlich diesen Mythos aus Eurem Gedächtnis, dass man sich in (öffentlichen) Foren nicht über Rechtsdinge austauschen dürfte. Eine Beratung sieht ganz anders aus und unterliegt auch der Kostenordnung, die zum Glück auch nicht mehr komplett in der Fascho-Fassung von ca. 1920-1930 gilt.
Ich glaube, da liegst Du falsch:
"..Wer einzelfallbezogen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen Rechtsfragen beantwortet, darf das auch unentgeltlich nur dann, wenn er nachweislich von einem Juristen mit zweiten juristischen Staatsexamen (z.B. Rechtsanwalt, Richter, Assessor) oder einer Person, der eine Rechtsberatungserlaubnis behördlich erteilt wurde, zumindest unterstützt wird. Das ergibt sich aus § 6 Abs. 2 RDG..."
Meines Wissens ist eine Beantwortung juristischer Fragen nur dann zulässig, wenn sie nicht fallbezogen sondern völlig allgemein gehalten ist.
Der Grat ist hier aber so schmal,dass ich die "Disclaimer", die hier üblich sind, für angebracht halte.
Viele Grüsse,
Jörg