PS.:
Dahingehend irrt der Autor meines Erachtens nach.
Das Fazit ist dann noch mal undifferenzierter.
"Forenbetreiber sollten tunlichst darauf achten, ob konkrete Rechtsfragen von Nichtjuristen beantwortet werden."
Im Fazit müssen die konkreten Rechtsfragen noch nicht mal einzelfallbezogen sein.