Hello,
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsdienstleistungsgesetz
insbesondere:
Rechtsdienstleistung ist nach dem Gesetz (§ 2) nicht:
die Erstellung wissenschaftlicher Gutachten,
die Tätigkeit von Schiedsrichtern, Schlichtungsstellen oder die Mediation,
die an die Allgemeinheit gerichtete Erörterung von Rechtsfragen in den Medien.
Solange Ihr also niemanden _vertretet_ in rechtlichen Dingen, würde ich über den Fall (Rechtsberatung oder nicht) gar nicht nachdenken wollen.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg