Jörg Reinholz: Ist es erlaubt?

Beitrag lesen

Und das ist in DE, wenn es sich nachweisen lässt, ein eindeutiger Verstoß gegen das UWGes.

Nach dem UWG kann man aber nur Mitbewerber auf Unterlassung in Anspruch nehmen.

Interessanter, einfacher und praktikabler ist es in einem solchen Fall Zugriffe auf nicht konfigurierte Hostnamen (also den Default-Host) umzuleiten.

index.html und 404er:

<!DOCTYPE html>  
<html>  
<head>  
<meta http-equiv="refresh" content="3; URL=http://www.example.org//">  
<meta name="robots" content="noindex">  
<meta charset="utf-8">  
</head>  
<body>  
<h1>OOPs! Sie haben eine unbekannte Ressource angefordert.</h1>  
<p>Sie werden zu <a href="http://www.example.org/">http://www.example.org</a> weitergeleitet.</p>  
</body>  
</html>

Zugleich sollte man in einer robots.txt das Indexieren und Archivieren der falschen Domain verbieten:

User-agent: *  
Disallow: /

Das war es schon. Dürfen darf man das auch. Ist ja der eigene Server...

Jörg Reinholz