M.: Ein Urteil, was wieder Mal zum Kopfschütteln anregt

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Mahlzeit,

Angestellte Fotografen haben keine Rechte an den Bildern. Die liegen beim Arbeitsgeber.

Dann erklär doch mal, wie der Arbeitgeber dass Urheberrecht haben kann, wenn er gar kein Urheber ist.

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