Mahlzeit,
Angestellte Fotografen haben keine Rechte an den Bildern. Die liegen beim Arbeitsgeber.
Dann erklär doch mal, wie der Arbeitgeber dass Urheberrecht haben kann, wenn er gar kein Urheber ist.
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Mahlzeit,
Angestellte Fotografen haben keine Rechte an den Bildern. Die liegen beim Arbeitsgeber.
Dann erklär doch mal, wie der Arbeitgeber dass Urheberrecht haben kann, wenn er gar kein Urheber ist.