Der Martin: ungefragt Post

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Hallo,

ich hab mal irgendwo gehört, dass es eigentlich rechtlich nicht zulässig ist, jemandem ungefragt Post zu schicken, Snail- wie auch E-mail. Ich meine jetzt nicht werberechtlich, sondern grundsätzlich. Also im Grunde sowas wie Nötigung. Kann das jemand bestätigen oder bin ich da auf dem falschen Dampfer?

M.W. gilt das nur für gewerblich gegen privat.
UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) §7

das gilt dort konkret nur, wenn "er dies erkennbar nicht wünscht". Bei Verwendung von Telefon, Fax oder e-Mail muss der Verbraucher sogar vorher zugestimmt haben.

Ich lese den Paragraphen aber so, dass Werbung per Brief so lange zulässig ist, bis der Verbraucher erkennen lässt, dass er das nicht möchte - auch ohne vorherige explizite Zustimmung.

Ciao,
 Martin

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Datenbanken speichern keine User.
Das liegt daran, daß Datenbanken mit der Lebensmittelversorgung für gespeicherte biologische Lebensformen derzeit noch Probleme haben.
  (Christoph Schnauß)
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