Davon mal abgesehen steht nirgendwo, dass man rundweg "gar keine speichern darf". Man darf keine speichern, _die man nicht braucht_. Und schon gar nicht darf man speichern, ohne die Erlaubnis ihres Besitzers eingeholt zu haben.
Mit Erlaubnis darf man fast alles. Ohne Erlaubnis darf man speichern, was im Gesetz als notwendig (oder so ähnlich, keine Lust nachzulesen) bezeichnet wird.
Das letzte Wort bezüglich Herausgabe von persönlichen Daten für zivile Ansprüche hatte gerade gestern der Bundesgerichtshof: http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Urteil-Kein-Auskunftsanspruch-gegen-Internet-Portal-2243656.html – um es in einem Wort zusammenzufassen: Nein.
Womit der BGH aber keine Gesetze außer Kraft setzt, in denen das "doch" explizit geregelt ist.