Mahlzeit,
darf man eigentlich eine Wortmarke für andersartige Produkte nutzen? Z.B. "nimm2" (Bonbons) für eine Zweiradmarke?
Das kommt einmal drauf an, in welchen Klassen die Marke registriert ist und zum zweiten, ob Verwechslungsgefahr gegeben ist.
nimm2 dürfte IMO gar keine Wortmarke sein, weil sowas nicht registrierfähig ist.
Allerdings rate ich dir, so ein Vorhaben von einem Fachanwalt prüfen zu lassen. Mit Konzernen in der Grösse der Stork KG würde ich mich nicht anlegen, die haben einfach mehr Zeit, Geld und Anwälte.
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