Mahlzeit,
Da irrt der Poster M.
nimm2 ist mehrfach registriert, inzwischen auch eine "alte eingeführte Marke" (die unterligen gesonderten Schutzbestimmungen) und hat in Bezug auf Bonbons ja auch keine beschreibende Wirkung
Als Wortmarke oder als Geschmacksmuster? Ich müsste jetzt erstmal meine Zugangsdaten rauskramen um beim DPMA nachzusehen.
Als Wortmarke sind, laut Aussage des DPMA, Wörter oder Wortzusammensetzungen aus dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht schützenswert (mit eigenen Worten wiedergegeben), aber ein Schutz als Geschmacksmuster (also des Logos an sich) ist kein Problem.
Evtl. war 1969 die Regelung auch noch anders. Das kann ich nicht sagen.
Allerdings dürfte so eine Regel mit dem passenden Kleingeld auch zu umgehen sein ;)
Ich hatte damals halt nur die geforderten 300€ überwiesen und keine Summe X als Trinkgeld für den Sachbearbeiter :D
Allerdings ist der Registrierversuch einer Wortmarke schon ein paar Jahre her, aktuell bin ich mit ner Registrierung als Geschmacksmuster dran, weil es keine Ablehnung geben kann. Allerdings ist die Durchsetzung der Marke gegenüber Mitbewerbern dann evtl. schwerer.
42