Hello,
darf man eigentlich eine Wortmarke für andersartige Produkte nutzen? Z.B. "nimm2" (Bonbons) für eine Zweiradmarke?
Kommt darauf an, wieviel Geld man hat :-O
Genauer:
Markenrecht ist ein Recht, dass man aktiv durchsetzen muss. Wenn man eine Marke ernsthaft im Markt einführen und erhalten will, muss man also ständig gegen "Trittbrettfahrer" vorgehen, seine Rechte also aktiv verteidigen. Das kostet erst einmal Geld.
Dein Beispiel ist ein schönes Beispiel.
Du kannst im Markenregister nachlesen, für welche Schutzklassen die Marke angemeldet ist.
Einstieg: https://oami.europa.eu/eSearch/#basic/1+1+1+1/nimm 2
Wenn die Klasse, in der man Zweiräder findet, noch nicht bestandskräftig belegt ist, dann würde man diese Marke für Zweiräder also erst einmal anmelden. Man wartet dann die Widerspruchsfrist ab, in der Jeder dagegen vorgehen darf. Wenn keine Anfechtungen kommen, ist die Marke irgendwann bestandskräftig eingetragen und man kann mit der Nutzung beginnen. Logo, Erscheinungsbild, bei Wortmarken Placements arrangieren, Presse, Medien, usw. Das nennt sich dann aktive Nutzung, denn es gibt bei Marken auch noch ein Benutzungsgebot. Wenn eine angemeldete Marke nicht im Geschäftsverkehr benutzt wird, iwrd ein Löschungsantrag/Löschungsklage schnell erfolgreich sein.
Wenn Man genug Geld und Überzeugungskraft hat, und die Marke des Anderen eben noch nicht die Klasse belegt hat, kann man auch einen "Square" aufbauen, also mit dem anderen Nutzer der anderen Klasse eine "Win-Win-Situation" vereinbaren und aufbauen. Die Marke des Einen wirbt dann unterschwellig oder auch ganz offensiv mit ihren Produkten auch für die Produkte des Anderen.
In diesem Beispiel würde das sehr schön passen. Ich sende es deshalb gleich mal an meinen alten Marketing-Professor :-)
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg