hotti: Leihgaben zum Selbstkostenpreis: Gewerbe J/N?

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Hi,

Es gibt Jemand, der Anderen (z.B. den Nachbarn) Werkzeuge zur Verfügung stellt, womit diese Anderen bestimmte Dinge als Einzelanfertigung herstellen können.

Dieser Jemand übernimmt den Einkauf der Halbzeuge, Rohlinge oder wie auch immer wir das nennen mögen, die Anderen benutzen dann des Jemand Werkzeuge und dieser Jemand übergibt den Anderen die jeweilige Einzelanfertigung (gefertigt aus Rohlingen, Halbzeugen etc.).

Beim Empfang der Einzelanfertigung zahlt der Andere an Jemand den Betrag, welchen Jemand zum Einkauf der Halbzeuge ausgegeben hat (Selbstkostenpreis).

Muss dieser Jemand ein Gewerbe anmelden?

Bitte gebt mir mal unverbindliche Hinweise,
danke im Vorab,
Horst Ratlohs