Aloha ;)
Relevant ist aber auch, dass man keine rfc's zitiert, die nicht mehr gültig sind.
Dass es einen Neueren gibt, habe ich erst nach meinem Posting gelesen.
Ja, ich hab nach meinem Posting auch gelesen, dass du das auch schon gesehen hattest. Habs editiert und die genervte Passage entfernt, nur musste ich irgendwas noch stehen lassen, damit der Rest noch irgendwie Sinn ergibt :P Also nix für ungut.
Dass die Browser schon lange das tun, was nun auch im RFC steht, ist unbestritten. Ein betroffenes Programm/Klient muss aber kein Browser sein und niemand von uns kann alle diese Klienten kennen.
Stimmt. Es ist aber die Frage, ob ich als Webentwickler mich darum wirklich scheren muss. Zumindest ich sehe das so: Meine Hauptaufgabe als Webentwickler ist die standardkonforme Programmierung. Die Hauptaufgabe des Klienten ist die standardkonforme Interpretation der Daten.
Wenn meine Website nicht mehr standardkonform ist, ist es an mir als Webentwickler, meine Website zu renovieren. Wenn ein Klient eine standardkonforme Notation nicht versteht, ist es für den Hersteller Zeit, ein Update herauszugeben.
Es ist nicht unbedingt Aufgabe des Webentwicklers, auf Eigenheiten des Klienten einzugehen.
Natürlich gebietet die normative Kraft des Faktischen, dass man sich trotzdem manchmal verbiegen muss. Beispiel ist der IE6, der jahrelang stark verbreitet war und deshalb immer mit Ausnahmeregelungen versorgt werden musste, wenn man nicht viele potenzielle User von vornherein aussperren wollte. Beispiel sind auch die Mobilbrowser, seit deren Aufkommen hover und Co. nur noch für progressive enhancement eingesetzt werden können. Beides Beispiele davon, dass Klient-Hersteller der ihnen angestammten Pflicht nicht nachkommen. Solche Ausnahmen sind generell aber eigentlich nur dann vertretbar, wenn eine entsprechende Masse an (potenziellen) Usern damit verbunden ist.
Insofern ja, relevant ist, was der aktuelle Protokollstandard sagt, und das ist nunmal, dass auch relative URI erlaubt sind.
Ja, solange ich davon ausgehen kann, dass auf das Angebot nur mit Browsern zugegriffen wird, kann ich mich darauf verlassen. Auch, wenn der Standard erst wenige Monate alt ist.
Sich auf etwas verlassen ist ziemlich konträr zu allem, was wir über Browser wissen ;)
Trotzdem denke ich, dass in diesem Fall hier (Loginformular, Weiterleitung auf Startseite) davon ausgegangen werden kann, dass es sich bei der Zielgruppe im weitesten Sinne um Browser handelt, also um Klienten, die eine gewisse Pflicht haben, sich von selbst an den Standards zu orientieren. Mir fällt keine Form von Klient ein, die eine sinnvolle Begründung hat, neue Standards nicht zu interpretieren. Vor allem, wenn der Standard schon einige Monate alt ist.
Grüße,
RIDER
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