Jörg Reinholz: Bilder geklaut

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Moin!

Der ursprüngliche Auftraggeber hat die (alte Webseite mit den Bildern) nicht bezahlt, bzw. nur einen Bruchteil.

Da müsste man den Vertrag sehen. Wenn es ein Dienstvertrag war, dann kann es durchaus sein, dass Du die Bilder im Rahmen des Dienstvertrages angefertigt hast und dann ist auch nicht auszuschließen, dass mit dem "Bruchteil" gerade auch das Anfertigen der Bilder bezahlt war. Damit wäre dann aber der Auftraggeber Inhaber aller Rechte.

Frage 2:
Reicht es als Beweis aus, dass ich die Aufnahmen im Originalformat habe? Die habe ich nie herausgegeben an Andere und die geklauten sind dort nur im verkleinerten Format vorhanden (vermutlich aus der alten Webseite).

Das sollte genügen. Wie gesagt aber nur, wenn der Auftraggeber sich nicht auf den Dienstvertrag berufen kann. Kann er das, dann kann er widerklagend sogar die Herausgabe der Bilder verlangen!

(Frage 3: Preise) Dafür gibt eine sogar inzwischen von vielen Gerichten anerkannte Preisliste.

(Frage 4: Musst Du zum Anwalt) Rechtsberatung im Einzelfall ist, unabhängig vom im Einzelfall zu erwartenden Ergebnis, ein Monopol der Anwälte.

Jörg Reinholz