Lieber frankx,
Naja, kann sein, kann aber auch nicht sein.
und genau deshalb haben wir in unserem Rechtssystem von der Theorie her den Grundsatz (gehabt) "im Zweifel für den Angeklagten". Fehler werden gemacht und der Umgang mit den Fehlern definiert uns als Menschen. Können wir im ersten Schritt freundlich und bestimmt um Korrektur/Wiedergutmachung bitten, oder schießen wir sofort mit scharfer Munition?
Der Betrogene hat Arbeit und muss sich mit dem Betrüger rumschlagen, und ggfs. dessen Ausreden. Wer bezahlt ihm das?
Das ist eins der Risiken, die wir im Leben tragen müssen. Leider ist die Kultur der Wiedergutmachung in unserer Gesellschaft sehr in Mitleidenschaft gezogen worden, sodass im Grunde rehabilitierte Menschen mit einem Stigma weiterleben müssen, auch wenn sie unschuldig einer (Straf-)Tat verdächtigt wurden.
Heutzutage kann echt keiner mehr sagen, er habe "aus Versehen" vergessen, die Bildrechte zu klären. Sorry. (Außer Jan Böhmermann, der ist dann aber am Ende auch zurück gerudert ...)
Das kommt ganz darauf an. Deswegen schriebst Du ja auch "kann sein, kann aber auch nicht sein"...
Liebe Grüße,
Felix Riesterer.