Ahoi Auge
Das ist mit Verlaub Blödsinn. Wenn der Betreiber dieser Seite den Upload von Bildern durch etwaige Benutzer zulässt, kann er die Uploads (je nach System und Menge) schwerlich oder garnicht vor der Veröffentlichung prüfen.
Ja, aber das habe ich doch geschrieben, dass der Vergleich hinkt. Bei Robertroth handelt es sich doch wohl nicht um so eine Seite. Aber auch bei so einer Seite muss man mal nach dem Vermarktungskonzept gucken.
Einen Anwalt zu beauftragen, weil man selbst keinen Bock auf Stress hat oder auch die Zeit nicht investieren will, ist doch nicht vergleichbar mit "in die Fresse schlagen". Und heißt auch nicht automatisch, dass der Anwalt dann überhöhte Gebühren in Rechnung stellen muss oder darf. Im Gegenteil, liegt das Risiko ja erstmal beim Geschädigten, denn im Zweifel muss er selbst den Anwalt bezahlen. Und es ist und bleibt sein gutes Recht, sein Recht mit einem Anwalt durchzusetzen. Auch der Betreiber einer VZ-Seite muss sich halt vorher über die Rechtslage im Klaren sein, sonst kann das halt kosten. Das ist ja jedem Betreiber überlassen, wie teuer er seine "Naivität" bezahlen möchte. Und: es ist nur Geld, keine Körperverletzung. Dank und Gruß,
bob from berlin