der Vergleich hinkt. Der Betreiber einer Webseite, wenn sie kommerziell ist, verdient damit mittelbar (oder direk) Geld. Er hat die Pflicht, die Bilder vorher darauf zu prüfen, ob er die Veröffentlichungsrechte hat oder nicht. Sich mit "Naivitität" "rauszureden" bringt nix. Das ist im weitestgehenden Sinne ein Schutzbehauptung.
Nein, das ist i.d.R. die Realität - zumindest bei einem großen Prozentsatz (Erfahrungswert). Webseite bauen und rechtliche Belange sollten zwar heutzutage unbedingt zusammengehören. Tun es aber leider oft nicht. Unsere Firmen-Webseite hat die Marketing-Abteilung gebaut. Da ist auch einer, der sich wenigstens ein BISSEL mit Urheberrecht auskennt. Die alte Webseite davor hat irgendein Laie gebastelt und die Mitarbeiter haben später auch selbst noch Bilder reingestellt. Und von denen hatten viele überhaupt keine Ahnung. Könnte man jetzt sagen: Selbst schuld, dann wird's halt teuer. Man kann aber auch sagen: Sorry, so geht's nicht, stellt das bitte ab, ansonsten muss ich tätig werden. Kostet wie gesagt 10 Minuten (oder eher weniger). Aber heutzutage wird direkt scharf geschossen. Bis man irgendwann selbst mal betroffen ist.
Ich hab mit meiner Webseite übrigens kein Geld verdient. War ein reines Hobby. Hat keine Sau interessiert. Da fielen sogar "Argumente" wie "Die Seite sieht viel zu professionell aus." Das Gericht ist solchen Sachen dann sogar gefolgt... Am Ende lag die "Wiedergutmachung" beim Kläger nach Vergleich in der 2. Instanz bei sage und schreibe 90 Euro (bei der 1. Instanz ging der noch "leer" aus und beide hätten ihre Anwälte selbst bezahlt). Die Anwaltskosten von 2.500 Euro hab ich nach der 2. Instanz dann alleine zahlen dürfen. Vor Gericht und auf hoher See liegt man in Gottes Hand. Die Webseite hab ich dann eingestellt. Bringt mir ja eh nix. Und nochmal hab ich keine Lust auf sowas. Wie gesagt, ich kannte das Bild nicht einmal und hatte es noch nie gesehen. Ich haftete allein als Betreiber der Webseite. Alles andere wurde durch Unterstellungen niedergeschmettert.
Und beim Wort "Schutzbehauptung" schwillt mir inzwischen deutlich der Kamm...! Laut Gegenseite hab ich nämlich die Bilder alle selbst reingestellt (insgesamt um die 2000). Alles andere wäre reine Schutzbehauptung. Selbst die ID des eigentlichen Uploaders in der Datenbank und sogar im Dateinamen des Bildes konnte daran nichts ändern. Hätte ja alles gefälscht sein können... nichtwahr... augenrollen