Also ich meine nach wie vor, dass das falsch ist, dass das gleich Tausender kostet. Es gibt ja die Möglichkeit, dem Anliegen dem Grunde nach zu entsprechen, sagen wir mal 100,00 an den Geschädigten zu überweisen und die Honorare für die Anwälte nur zum Teil zu begleichen, nochmal 100,00 drauf, weil man sagt, das sei unverhältnismäßig. Ab da ist dann eine Klage für etwaige Restbeträge schon an sich ziemlich wackelig. Das war u.U. auch der Fehler, den Du damals gemacht hast ...;
Diese Möglichkeit gibt es. Wird aber anscheinend von den wenigsten Abmahnanwälten empfohlen. Logisch, denn deren Honorar hängt vom Streitwert ab...
Wir hatten damals genau das angeboten. Der Abmahnende war aber der Meinung, dass ihm unbedingt die 1.500 Euro für das Bild zustehen und hat dann geklagt. Das Gericht hat dem wiederum widersprochen (siehe 1. Instanz) und den Streitwert auch ein bissel nach unten korrigiert. Mit allen Streitereien und Anwaltskosten (ich darf meinen dann ja auch noch bezahlen) lagen die Gesamtkosten nach 2 Jahren am Ende bei mir immernoch bei 2.500 Euro. Davon hat der Kläger wie gesagt genau 90 Euro gesehen und den Rest haben die Anwälte bekommen. Dreimal darfst Du raten, wer ihm dazu geraten hat, so weit zu gehen?
Und genau das meine ich mit "Keule" ;)