Ahoi meinereiner
Naja, wenn Du aber schon zu Beginn einfach 100,00 gezahlt hättest, wäre ein Vergleich nicht mehr nötig gewesen.
NEIN. Hab ich doch nun schon 3x geschrieben. Der Kläger wollte 1.500 Euro. Der hat sich mit dem 100-Euro-Angebot nicht zufrieden gegeben (genau das hatten wir anfangs angeboten). Erst nach 2 Jahren teurer Verhandlung hat er dann "eingesehen", dass er wohl nicht mehr bekommt und hat dem Vergleich zugestimmt. Und das auch nur widerwillig.
Nun, das ist ja der "Trick". Man zahlt etwas, nach eigenem Ermessen und (u.u. weit) unter dem geforderten. Ab da läuft die Klage nicht mehr bezüglich "er muss was zahlen" sondern bezüglich "er hat zu wenig gezahlt". Das ist meiner Kenntnis nach ein entscheidender Unterschied. Wenn dann nämlich, wie bei Dir, herauskommt, dass es gar nicht zu wenig war, dann ist die Gegenseite Neese. Und bleibt auf ihren Anwaltskosten sitzen. Und das wird denen der Anwalt im Vorfeld u.U. auch schon sagen müssen.
Das Ding mit "wir sind doch alle nur Menschen", naja, das ist eine Argument für beide Seiten. Auch der Ladendieb im Supermarkt ist ja ein Mensch, und vielleicht hilft auch gut Zureden. Mag sein. Vielleicht aber auch eine Anzeige.
Dein Fall, das schrieb ich ja schon, ist ja wohl ein komplett anderer als der von robertroth.
Dank und Gruß,
bob from berlin