Hallo Martin,
nein? Dann bin ich mit meinem Wissen nicht auf dem aktuellen Stand.
Und zwar ziemlich lange, denn…
Die Namensträger können selbst bestimmen, mit welchem ihrer Namen sie gerufen werden wollen.
Das war doch vorher auch so, und durch die Unterstreichung eines Namens drücken sie diese Entscheidung aus. Wie machen sie diese Entscheidung heute kenntlich?
Das BSI sagt dazu: Rufnamen gibt es in der BRD seit 1960 nicht mehr. Alle Vornamen sind gleichberechtigt und können nach belieben benutzt werden. Unterstrichen wird nicht. (Und tatsächlich, 1982 wurde auch kein Name auf der Geburtsurkunde unterstrichen)
LG,
CK