Jörg Reinholz: Missbrauch der Bewertungsfunktion

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Moin!

In der Hoffnung, dass nicht immer wieder und immer wieder solche Rechtfertigungen unnötigerweise verlangt oder gefordert werden,

Ich denke schon, dass man das begründen sollte. Wenn man nämlich einen guten und sachlichen Grund hat, dann ist dem, dessen Antwort bewertet wurde, auch geholfen, denn er weiß nun, was in seiner Entäußerung aus welchen Beweggründen die Negativbewertung nach sich zog und er kann sich künftig daran orientieren.

Das weder juristische noch parajuristische noch quasijuristische "Verlangen oder Fordern" nach einer Begründung ist aus meiner Sicht einerseits eine Frage der gebotenen Wertschätzung und andererseits auch deshalb geboten, damit derjenige, dessen Beitrag öffentlich negativ bewertet wurde, (und sich also "stigmatisiert" fühlende) wegen der fehlenden Begründung (und zwar aus psychologischen Gründen geradezu zwangsweise) zu einer Auffassung über die Bewertung kommt, die der meinen zwar ähnelt, aber wegen der Selbstbetroffenheit (auch hier greifen psychologische Effekte) wohl etwas "heftiger" ausfällt. Der Betroffene kann sich sogar mit einiger Wahrscheinlichkeit "gemobbt" fühlen, was nicht der Fall ist, wenn ihm eine sachliche Begründung geboten wird. In einem Meinungsstreit könnten sich durch diese anonymen und scheinbar grundlosen Negativbewertungen Fronten verhärten und man kann jemanden hierdurch auch die Teilnahme am Forum vergrätzen.

Zum anderen sollte man wohl besser erst begründen und dann bewerten. Das schafft einem selbst Klarheit, ob die Negativbewertung sinnvoll, geboten oder (noch) notwendig erscheint. Vor allem ob es eine zweite sein muss...

Jörg Reinholz