Der Martin: Für Hersteller von Liederbüchern

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Hallo,

Ist die Legalität eines Angebots davon abhängig, ob es einen Link darauf gibt?
Ich denke ja.

ich denke nein. Warum sollte das Vorhandensein eines Wegweisers etwas an der Legalität eines Angebots ändern?

Wenn niemand die Seite finden kann, ist sie nicht öffentlich.

Dieser Satz enthält zwei Irrtümer.

Erstens kann man die Seite auch finden, wenn sie nirgends verlinkt ist - es gibt, wie Jürgen schon erwähnt, Flüsterpropaganda, es gibt möglicherweise Hinweise über Printmedien (Flyer), es gibt sogar rein theoretisch die Möglichkeit, eine nirgends verlinkte Seite durch stures Probieren, durch einen zufälligen Fipptehler oder eine technische Panne zu finden.

Zweitens hat die Frage, ob ein Angebot öffentlich ist, nichts damit zu tun, wie leicht es zu finden ist. Offentlich heißt, für jeden zugänglich. Wie man von der Existenz oder dem genauen Ort Kenntnis erlangt, ist unerheblich.

Gema: "Sie haben Texte ins Internet gestellt, die womöglich unter Urheberrecht stehen. Deshalb unsere Forderung von ..."
Ich: "Von welchen Texten sprechen Sie denn?"
Gema: "Das wissen wir doch nicht, Sie haben sie ja nicht verlinkt."

Witzig, aber äußerst realitätsfremd.

Ciao,
 Martin

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Die letzten Worte des Privatdetektivs:
Jetzt wird es mir klar: SIE sind der Mörder!
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