Auge: Garantieverlust

Beitrag lesen

Hallo

Der Käufer hat einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer (und dieser gegebenenfalls Ansprüche gegenüber seinem Lieferanten / dem Hersteller).

Die gesetzliche Gewährleistungspflicht beträgt 2 Jahre, kann aber durch AGB auf 1 Jahr reduziert werden.

Ich kann die gesetzlichen Mindestanforderungen durch eine AGB umgehen? Das halte ich für Mumpitz (streng wissenschaftlich ausgedrückt).

Aber natürlich ist nicht jeder Schaden ersatzpflichtig: Wie ebenfalls schon erwähnt scheiden u.a. solche Mängel aus, die aus unsachgemäßem (!) Gebrauch entstehen.

Richtig. Die Frage ist bei einem mehr oder minder geschlossenen System wie einem Telefon, ob der Austausch des Betriebssystems schon zum unsachgemäßen Umgang gehört (wie du ja auch selbst anmerktest).

Im Gegensatz zur Gewährleistung ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers oder des Verkäufers. Und der wird man sich dann 'natürlich' verlustig, wobei allerdings anzumerken ist, dass durch eine Garantieleistung betreffende AGB oder sonstige Abreden den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch nicht unterschreiten dürfen.

Wenn doch Gewährleistung und Garantie zwei voneinander unabhängige Güter sind, wie soll die Garantie den Gewährleisungsanspruch unterschreiten? Sie tangiert ihn doch überhaupt nicht.

Tschö, Auge

--
Verschiedene Glocken läuteten in der Stadt, und jede von ihnen vertrat eine ganz persönliche Meinung darüber, wann es Mitternacht war.
Terry Pratchett, "Wachen! Wachen!"
ie:{ fl:| br:> va:) ls:[ fo:) rl:( ss:| de:> js:| zu:}