Da kam heute die Frage auf, ob eine "Berwerbung um eine Anstellung" eigentlich ein Angebot darstellt, oder um ein "Invitatio ad Offerndum"?
Die Bewerbung ist, wie der Name schon sagt, eine Werbung. Also noch kein hinreichend konkretes Vertragsangebot, dass es nur noch der Annahme bedürfe. Das erfolgt regelmäßig erst wenn der "Arbeitgeber" den Vertrag zum Unterzeichnen "rüberschiebt". Auch in "positives vorvertragliches Vertrauensverhältnis" kommt übrigens nicht in Betracht.
Der war aber (so wie ich auch) auf dem Standpunkt: lass doch den potentiellen Arbeitgeber mal kommen...
Tja. So eine schwere Frage ist das nicht. Wird sich die Gehaltsvorstellung des potentiellen "Arbeitgebers" zu stark von der der des potentiellen "Arbeitnehmers" unterscheiden, dann spart man sich kurzerhand weitere Verhandlungen und Enttäuschungen.
Jörg Reinholz