Liebe Mitdenker,
liebe Wissende,
liebe Neugierige,
ja!
Umgekehrt würde ja der Arbeitnehmer die Jobofferte nur aus dem Grund ablehnen können, weil "der zuwenig bezahlen wollte". So kann man gegenüber dem Arbeitsamt vermutlich nicht argumentieren. Der Arbeitgeber hingegen ist dem Arbeitsamt keine Rechenschaft schuldig, warum er einen Bewerber nicht eingestellt hat.
Der Gedanke ist nicht falsch ;-)
Er hat inzwischen auch einen anderen Berater beim AA bekommen. Der ist wesentlich pragmatischer und hat auch noch eine Weiterbildung in Aussicht gestellt. Da werde ich gleich mal aufpassen, ob nicht auch eine beantragen kann. Bin zwar in einer anderen Abteilung, aber mir fehlt auch noch so einiges...
Spirituelle Grüße
Euer Robert
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Möge der Forumsgeist wiederbelebt werden!
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