Hi,
Da kam heute die Frage auf, ob eine "Berwerbung um eine Anstellung" eigentlich ein Angebot darstellt, oder um ein "Invitatio ad Offerndum"?
Der potentielle neue Arbeitgeber eines bei uns befristeten Kollegen meinte nämlich, er müsse kein Gehaltsangebot machen, schließlich habe sich doch der Kollege bei ihm beworben und er müsse nun noch seine Preisvorstellung nachliefern. Der war aber (so wie ich auch) auf dem Standpunkt: lass doch den potentiellen Arbeitgeber mal kommen...
Erklär doch mal genauer.
Haben Bewerber und potentieller AG schon miteinander gesprochen?
Es gibt da eigentlich keine feste Regel. Bewerbung und auch Vorstellungsgespräch sind nichts weiter als eine "Kennenlernphase". Und so, wie auch im normalen Miteinander üblich, handelt man gewisse Dinge aus. So wie z.b. die Gehaltsvorstellung.
Was in Deinem (nicht konkret) geschildertem Fall der "goldene Schnitt" ist, wird Dir hier keiner sagen können. Wers trotzdem tut, der rät im luftleeren Raum herum. Das ist aber dann nichts seriöses, dazu fehlen einfach Infos.
Rudi (habe früher in der Personalentwicklung gearbeitet und viele Bewerbungen vom Postkorb über ien Vorstellungsgespräch bis hin zur Einstellung bzw. Nichteinstellung bearbeitet)