Der Martin: Copyright und Impressum

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Hi,

Alle Daten, die für eine Kontaktaufnahme nötig sind, also Name und Anschrift des Verantwortlichen, e-Mail-Adresse und ggf. noch eine Telefonnummer. Über den letzten Punkt gehen die Meinungen und Aussagen allerdings auseinander.

Nein. Die Telefonnummer ist eine Pflichtangabe.

das steht so explizit nirgends, auch wenn TMG §5 Absatz 1.2 das indirekt impliziert.

Aber vor allem bei privaten Website-Inhabern wird das Weglassen einer Telefonnummer in der Regel akzeptiert, weil ein Anruf ein Eindringen in die Privatsphäre darstellt und damit als unzumutbare Belästigung aufgefasst werden kann.

Bei gewerblichen Webauftritten werden da vielleicht etwas andere Maßstäbe angelegt.

Unklar war nur, ob eine Festnetznummer genannt werden muss, oder ob eine Mobilfunknummer ausreicht, oder ob beides erforderlich ist.

Warum sollte man da einen Unterschied machen? Telefon ist Telefon, ob mobil oder Festnetz ist aus meiner Sicht völlig egal. Lediglich die Kosten eines Anrufs sind meist noch unterschiedlich, das wäre ein kleines Argument pro Festnetz.

Soweit ich das verfolgt habe ist eine Festnetznummer anzugeben, sofern man einen Festnetzanschluß hat. Die Mobilfunknummer ist dann freiwillig, sofern man über die Festnetznummer zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist. Ansonsten muss die Mobilfunknummer zusätzlich angegeben werden.

Again: Das sind Forderungen, die für gewerbliche Angebote akzeptabel sind, für private Webauftritte nicht. Und wer sagt, dass man überhaupt eine Mobilfunknummer hat? Es soll immer noch Leute geben, die kein Handy haben und das auch nicht für nötig halten.

So long,
 Martin