Henry: rechtliche Frage bezogen auf Streit mit Kunden

Beitrag lesen

Hallo,

ich habe einen Kunden in der Schweiz, mein Unternehmen sitzt in Deutschland. Die Situation ist ziemlich eskaliert, sprich der Kunde hat schon längst gezahlt möchte aber urplötzlich sein Geld zurück, was ich absolut nicht nachvollziehen kann. Der Kunde hat mir jetzt einfach eine Rechnung gestellt mit dem Vermerk "Rechnung für nicht erbrachte Leistungen". Ich werde die Rechnung definitiv nicht zahlen, weil es eine Frechheit ist.

Meine Fragen:

1.) Kann der Kunde ein Inkasso einschalten, für eine Rechnung auf der steht "Rechnung für nicht erbrachte Leistungen"?

2.) Angenommen, der Kunde schaltet wirklich ein Inkasso ein, ab wann sollte ich auf meiner Seite eine Rechtsanwalt einschalten, sobald ich die erste Mahnung erhalten habe oder erst wenn ich Post vom Inkasso bekomme?

3.) Wo wird denn eine eventuelle Gerichtsverhandlung stattfinden, in der Schweiz am Standort des Kunden oder in Deutschland an meinem Unternehmesstandort?

PS: Es geht nur um 200,00 Euro, der Betrag ist nicht das Problem, mir geht es um das Prinzip.