M.: rechtliche Frage bezogen auf Streit mit Kunden

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Mahlzeit,

Das ist dummes Zeug. Erstens kann man kein Geld für nichts verlangen und, zweitens, wenn hier einer eine Rechnung "für nichts" schreibt, dann du, schließlich bist du der (Nicht-) Leistungserbringer.

Dein erster Satz ist das einzige, was auf deine Ausführungen zutrifft ...

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eigentlich ist mir bewusst, dass ich hin und wieder einfach mal die Klappe halten sollte. Doch genau in den unpassendsten Momenten erwische ich mich dabei, wie ich dennoch etwas sage ...