Ich dachte immer wenn ich von einem Anwalt irgendwelche Verträge machen lasse, dann haftet er auch dafür?
Ich will ja jetzt kein Fass aufmachen, aber dieses bodenlose Gott-Vertrauen in bestimmte Dienstleistungsberufe wundert mich immer wieder. Und wenn wir schon drüber diskutieren, dann lese ich doch mal nach. Anwaltshaftung.
"Der Geschädigte muss im Anwaltshaftungsprozess alle anspruchsbegründenden Tatsachen voll beweisen. Dazu gehören zum einen das Zustandekommen und der Inhalt des Mandatsvertrages."
Den hast du natürlich griffbereit ...
"Zum anderen muss der Geschädigte auch die Pflichtverletzung des Anwalts voll beweisen."
Und damit drehen wir uns im Kreis. Wenn die Rechtslage unklar ist - und davon ist bei neuen Gesetzen auszugehen (die EDV-Cloud gibt's ja noch nicht so lange), wird eine Pflichtverletzung kaum zu beweisen sein. Der Anwalt dürfte kaum zu verklagen sein, weil er den Wortlaut künftiger (Grundsatz-) Urteile nicht voraussehen konnte.
Dennoch ist fachlicher Rat sicher besser als blauäugige Ahnungslosigkeit. Aber wasserdicht muss der Rat nicht sein.
Linuchs