Hallo,
Was wäre, wenn du Inhaber (owner) der Domain bleibst und sie dem, der das Portal in Zukunft betreiben und betreuen will, nur zur Nutzung überlässt, also eine entgeltfreie Nutzung erlaubst?
dabei ist zu bedenken, dass der Owner immer noch für die Inhalte verantwortlich ist.
bist du sicher? Woraus leitest du das ab? Dann wäre ja die Impressumpflicht weitgehend sinnfrei. Und wenn du recht hast, wäre das ja so, als würde beispielsweise der Eigentümer einer Immobilie dafür haften, was der Pächter des Restaurants in seinem Laden anstellt. Kann ich mir nicht vorstellen.
„Die Übermittlung personenbezogener Daten an nicht-öffentliche Stellen ist zulässig, wenn […] der Dritte, an den die Daten übermittelt werden, ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft darlegt und der Betroffene kein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat.“ — BDSG $16
Der Paragraph ist mir zwar bekannt, aber offensichtlich wird er in der Juristerei nicht so ausgelegt, wie es da tatsächlich steht - oder das berechtigte Interesse des Empfängers wird fast automatisch angenommen. Denn wenn beispielsweise ein Unternehmen oder eine Sparte eines Unternehmens verkauft wird, ist es durchaus der Normalfall, dass die Kunden erst nach der Geschäftsübernahme durch den neuen Inhaber angeschrieben und informiert werden.
Nein, es eine stillschweigende Einwilligung ist im BDSG nicht vorgesehen; Zustimmung muss immer explizit passieren.
Der Meinung war ich auch mal, ich hab's aber leider schon in Dutzenden von Fällen anders erlebt. Nämlich so, dass die Speicherung und/oder Weitergabe meiner Daten nicht nur ohne mein Einverständnis, sondern sogar ohne mein Wissen erfolgte.
Das heißt natürlich noch lange nicht, dass das korrekt ist.
Ciao,
Martin