Hallo,
… oder auch ein fahrendes Fahrrad.
ah, jetzt hast du es!
Dass Fahrräder auf Zebrastreifen nicht fahrend benutzt werden dürfen, sagte ich von Anfang an.
Dort schreibst du von geschobenem Fahrrad, hier von einem fahrenden Fahrrad. Ist ein Unterschied.
Wenn du mir mit deinem sinnentstellenden Zitat unterschieben willst, ich hätte etwas anderes gemeint, hast du es nicht.
sinnentstellend? Ich dachte wirklich, du hättest es mit meiner übertrieben Panzervariante verstanden.
Ich lese im Gesetzestext eine "Wenn-Dann"-Aussage. Wenn Fußgänger, Rollstuhlfahrer... dann soll Autofahrer halten. Es steht keine "Wenn nicht"- und keine "Dann nicht"-Aussage drin und vorallem steht kein Verbot drin.
Gruß
Kalk