Selbstprofilierung zum Nachteil anderer
bearbeitet von Jörg ReinholzMoin!
> > Nun ja. Im Hinblick darauf, dass ich annehme, dass die Herren recht wahrscheinlich eine eher nicht geringe Anzahl an falschen bzw. zwischenzeitlich falschen Datensätzen veröffentlichen, vermute ich schon ein gewisses öffentliches Interesse
>
> Ein albernerer Rechtfertigungsversuch wird schwerlich zu finden sein.
Das ist falsch. [Ein öffentliches Interesse ist immer dann gegeben, wenn die Individualgüter einer unbestimmten Vielzahl von Personen bedroht werden](https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentliches_Interesse).
Und das ist hier voraussichtlich der Fall. Die Darstellung des TO, dessen gesetzlich garantiertes Recht (im Sinne der Juristen ein "Individualgut") an einer Verbreitung ausschließlich korrekter Daten verletzt wird und die "leicht erkennbar absichtlich nicht rechtskonforme Verhaltensweise" der Verantwortlichen der von diesem genannten Firma "Geolocal Ltd." lässt diese Vermutung zu.
Also provoziere mich bitte nicht mit weiteren _"wenig wertschätzenden"_ und unsachlichen Formulierungen wie Du es mit den Worten _"alberner Rechtfertigungsversuch"_ getan hast. Mit derlei Äußerungen hilfst Du mir nur bei der "Selbstprofilierung" - allerdings auf Deine Kosten. Das gilt auch dann, wenn Du nicht zu Deiner Meinung stehst und deshalb anonym "postest".
Jörg Reinholz
Selbstprofilierung zum Nachteil anderer
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> > Nun ja. Im Hinblick darauf, dass ich annehme, dass die Herren recht wahrscheinlich eine eher nicht geringe Anzahl an falschen bzw. zwischenzeitlich falschen Datensätzen veröffentlichen, vermute ich schon ein gewisses öffentliches Interesse
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> Ein albernerer Rechtfertigungsversuch wird schwerlich zu finden sein.
Das ist falsch. [Ein öffentliches Interesse ist immer dann gegeben, wenn die Individualgüter einer unbestimmten Vielzahl von Personen bedroht werden](https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentliches_Interesse).
Und das ist hier voraussichtlich der Fall. Die Darstellung des TO, dessen gesetzlich garantiertes Recht (im Sinne der Juristen ein "Individualgut") an einer Verbreitung ausschließlich korrekter Daten verletzt wird und die "leicht erkennbar absichtlich nicht rechtskonforme Verhaltensweise" der Verantwortlichen der von diesem genannten Firma "Geolocal Ltd." lässt diese Vermutung zu.
Also provoziere mich bitte nicht mit weiteren _"wenig wertschätzenden"_ und unsachlichen Formulierungen wie Du es mit den Worten _"alberner Rechtfertigungsversuch"_ getan hast. Mit derlei Äußerungen hilfst Du mir nur bei der "Selbstprofilierung" - allerdings auf Deine Kosten.
Jörg Reinholz
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> > Nun ja. Im Hinblick darauf, dass ich annehme, dass die Herren recht wahrscheinlich eine eher nicht geringe Anzahl an falschen bzw. zwischenzeitlich falschen Datensätzen veröffentlichen, vermute ich schon ein gewisses öffentliches Interesse
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> Ein albernerer Rechtfertigungsversuch wird schwerlich zu finden sein.
Das ist falsch. [Ein öffentliches Interesse ist immer dann gegeben, wenn die Individualgüter einer unbestimmten Vielzahl von Personen bedroht werden](https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentliches_Interesse).
Und das ist hier voraussichtlich der Fall. Die Darstellung des TO, dessen gesetzlich garantiertes Recht (im Sinne der Juristen ein "Individualgut") an einer Verbreitung ausschließlich korrekter Daten verletzt wird und die "leicht erkennbar absichtlich nicht rechtskonforme Verhaltensweise" der Verantwortlichen der von diesem genannten Firma "Geolocal Ltd." lässt diese Vermutung zu.
Also provoziere mich bitte nicht mit weiteren _"wenig wertschätzenden"_ und unsachlichen Formulierungen wie Du es mit den Worten _"alberner Rechtfertigungsversuch"_ getan hast. Mit derlei Äußerungen hilfst Du mir nur bei der "Selbstprofilierung".
Jörg Reinholz
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> > Nun ja. Im Hinblick darauf, dass ich annehme, dass die Herren recht wahrscheinlich eine eher nicht geringe Anzahl an falschen bzw. zwischenzeitlich falschen Datensätzen veröffentlichen, vermute ich schon ein gewisses öffentliches Interesse
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> Ein albernerer Rechtfertigungsversuch wird schwerlich zu finden sein.
Das ist falsch. [Ein öffentliches Interesse ist immer dann gegeben, wenn die Individualgüter einer unbestimmten Vielzahl von Personen bedroht werden](https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentliches_Interesse).
Und das ist hier voraussichtlich der Fall. Die Darstellung des TO, dessen gesetzlich garantiertes Recht (im Sinne der Juristen ein "Individualgut") an einer Verbreitung korrekter Daten verletzt wird und die "leicht erkennbar absichtlich nicht rechtskonforme Verhaltensweise" der Verantwortlichen der von diesem genannten Firma "Geolocal Ltd." lässt diese Vermutung zu.
Also provoziere mich bitte nicht mit weiteren _"wenig wertschätzenden"_ und unsachlichen Formulierungen wie Du es mit den Worten _"alberner Rechtfertigungsversuch"_ getan hast. Mit derlei Äußerungen hilfst Du mir nur bei der "Selbstprofilierung".
Jörg Reinholz
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> > Nun ja. Im Hinblick darauf, dass ich annehme, dass die Herren recht wahrscheinlich eine eher nicht geringe Anzahl an falschen bzw. zwischenzeitlich falschen Datensätzen veröffentlichen, vermute ich schon ein gewisses öffentliches Interesse
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> Ein albernerer Rechtfertigungsversuch wird schwerlich zu finden sein.
Das ist falsch. Ein öffentliches Interesse ist immer dann gegeben, wenn die Individualgüter einer unbestimmten Vielzahl von Personen bedroht werden.
Und das ist hier voraussichtlich der Fall. Die Darstellung des TO, dessen gesetzlich garantiertes Recht (im Sinne der Juristen ein "Individualgut") an einer Verbreitung korrekter Daten verletzt wird und die "leicht erkennbar absichtlich nicht rechtskonforme Verhaltensweise" der Verantwortlichen der von diesem genannten Firma "Geolocal Ltd." lässt diese Vermutung zu.
Also provoziere mich bitte nicht mit weiteren _"wenig wertschätzenden"_ und unsachlichen Formulierungen wie Du es mit den Worten _"alberner Rechtfertigungsversuch"_ getan hast.
Jörg Reinholz