Hallo Karl Heinz,
Wie würdet ihr in solch einem Fall reagieren? Genauso wie ich, sprich nachgeben umd 50% der Rechnungsbetrag erlassen oder auf die restlichen 50% pochen, obwohl ich meine Leistung ja unverschuldet nicht fertigstellen kann?
Das hängt sehr davon ab, wie groß dein tatsächlich geleisteter Aufwand für die zweiten 50% gewesen ist. Wenn du keine Arbeit damit hattest, würde ich an deiner Stelle auf die 50% verzichten. Wenn du aber bereits für die zweiten 50% Arbeitszeit investiert hast, würde ich mir die auch bezahlen lassen.
Bis demnächst
Matthias
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Das Geheimnis des Könnens liegt im Wollen. (Giuseppe Mazzini)
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