Moin!
Der Begriff des Verbotes ist hier wohl doch etwas weiter zu fassen als der des formalen Verbotes. äh warum? Der Begriff des Verbotes ist klar definiert;
Wann, von wem, in welchem Kontext?
warum möchtest du hier eine Umdefinition vcornehmen, wenn du sie bei anderen Wörtern ablehnst?
Wieso sollte man es nicht als Verbot aufzufassen sein, wenn man etwas äußert und darauf hin sich die Meute auf einen stürzt und mit "nicht immer wirklichen sachlichen Argumenten" hantiert?
Du fragst ja auch, ob ich Dir etwa verbieten ("das Recht nehmen") wolle, auf "-1" zu klicken - was ich so niemals geschrieben sondern stets nur mein Missfallen über diese Handlungsweise zum Ausdruck gebracht hatte. Nach der exakten Begriffsdefinition wollte ich Dir also nicht das Recht nehmen (die Handlung also nicht verbieten), sondern diese Handlungsweise kritisieren und Dich (und andere) also von der Wahrnehmung des Rechts abhalten. Ergo folgst auch Du nicht der engen Definition des Verbotes - Du schließt das "Verpönen" selbst mit ein. In dem Zusammenhang ist dann Deine erste Entgegnung "äh warum? Der Begriff des Verbotes ist klar definiert;" aber Polemik und eben nicht mehr sachlich.
Jörg Reinholz