Der Martin: Nebengewerbe: Informationen an Arbeitgeber

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Hallo,

auf welche Informationen hat der Arbeitgeber Anspruch, wenn man ein Nebengewerbe eröffnet?

soweit ich weiß, nur auf die Tatsache an sich, dass man als Arbeitnehmer noch einen Nebenverdienst hat, sowie grob umrissen die Art der Tätigkeit. Das steht häufig auch in den Arbeitsverträgen.

Der Arbeitgeber kann das im Einzelfall sogar untersagen; dann nämlich, wenn er Grund zu der Annahme sieht, dass die Nebentätigkeit des Angestellten in Konkurrenz zum Unternehmen stehen könnte.

Es geht um einen Freund, der in der IT-Branche arbeitet und in derselben Branche ein Nebengewerbe hat. Er muss sowohl Stundenzettel führen, als auch geschriebene Rechnungen vorlegen.

Da würde ich unbedingt einen Fachmann fragen. Meiner Ansicht nach steht ihm weder das eine noch das andere zu.

So long,
 Martin