Hallo Matthias,
Die Anführungszeichen hätten um „Taschenrechner“ gehört. Auch dieser Rechner ist nicht das, was man gemeinhin unter Taschenrechner versteht.
Zumindest in diesem Fall verstößt er nicht gegen die Einstufung als WTR durch das IQB, dort Hinweise zur Verwendung von Hilfsmitteln (PDF).
das ist ein guter Hinweis. Aber ich denke, es gibt auch viele Taschenrechner, die zwar als unerlaubtes Hilfsmittel bei Prüfungen eingestuft sind, es sich aber dennoch um Taschenrechner handelt.
Gruß
Dennis