Aloha ;)
Der Grad der Tatbeteiligung im Falle einer Schuld wird durch die Schwere der Schuld beschrieben, nicht durch die Schuld an sich, und der Grad der Tatbeteiligung ohne Schuld ist strafrechtlich nicht relevant, sodass dafür (zurecht) kein Begriff besteht.
Wir diskutieren aber keinen juristischen Fakt sondern die Frage, warum VW-Arbeiter, die unschuldig seien, durch den möglichen Wegfall derer Arbeitsplätze bestraft werden.
Kommt drauf an. Immerhin spielt diese Überlegung ja offenbar eine Rolle zur Schaffung juristischer Fakten.
In der Diskussion über moralische Fragen verschieben sich auch die Begrifflichkeiten.
Prinzipiell richtig. Ob das hier und auf diese Begriffe auch zutrifft ist aber nicht gesagt.
Zu dem habe ich den "unschuldigen" (aber partizipierenden) VW-Arbeiter nicht in die Diskussion eingeführt.
Ja, aber es gibt ihn, und er verliert im Zweifel seinen Arbeitsplatz, also muss er Teil der Abwägung sein, um Verhältnismäßigkeit zu wahren. Ich bin jetzt nicht ganz sicher, worauf du mit der Aussage rauswillst (Betonung auf "ich" oder Betonung auf "nicht eingeführt"?).
Im Übrigen: Auch die §§ 13 ff (bis § 37) StGB sehen Schuld und Unschuld (hier im Sinne von "strafbar") nicht schwarz-weiß. Die StPO kennt dann noch ein paar nette "Issnichsoschlimms".
Dass hier der Begriff "strafbar" herangezogen wird und eben nicht von "Schuld" gesprochen wird halte ich für nicht-willkürlich. Ich sehe das hier nicht gleichgesetzt.
Grüße,
RIDER