Hallo,
Im Übrigen: Auch die § 13 ff (bis § 37) StGB sehen Schuld und Unschuld (hier im Sinne von "strafbar") nicht schwarz-weiß. Die StPO kennt dann noch ein paar nette "Issnichsoschlimms".
Dass hier der Begriff "strafbar" herangezogen wird und eben nicht von "Schuld" gesprochen wird halte ich für nicht-willkürlich. Ich sehe das hier nicht gleichgesetzt.
sehe ich auch so, denn die Strafbarkeit einer Handlung ist eine juristisch relativ klar definierte Sache, während bei der Bewertung der Schuld auch die Tatumstände berücksichtigt werden - was im Extremfall dazu führen kann, dass jemand trotz einer an sich strafbaren Tat straffrei bleibt.
Ich finde die Diskussion um den Schuldbegriff aber auch deshalb schwierig, weil Schuld im juristischen und im ethisch-moralischen Kontext ganz anders verstanden wird.
Ciao,
Martin
Es gibt eine Theorie, die besagt, dass das Universum augenblicklich durch etwas noch Komplizierteres und Verrücktes ersetzt wird, sobald jemand herausfindet, wie es wirklich funktioniert. Es gibt eine weitere Theorie, derzufolge das bereits geschehen ist.
- (frei übersetzt nach Douglas Adams)