Aloha ;)
Da, wo Du
her hast steht aber auch:
"Heute herrschend ist der von Reinhard Frank begründete[1] normative Schuldbegriff, wonach Schuld die Vorwerfbarkeit vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens bedeutet."
wonach eben doch eine Abstufung möglich ist.
Nein. Da steht nichts zu einer Abstufung, ganz und gar nicht. Auch Vorwerfbarkeit ist boolean. Entweder ich kann jemandem ein Verhalten vorwerfen oder nicht. Es gibt da keine Möglichkeit zur Abstufung - wie denn auch. Ich verstehe dein Argument nicht und habe das Gefühl, es führt sich selbst ad absurdum.
Und es findet sich dort auch:
"Von Laien wird Schuld regelmäßig mit Kausalität oder Vorsatz vermengt oder verwechselt."
Und genau das findet statt, wenn Du davon ausgehst, dass Schuld bzw. Unschuld diskret, sogar boolean seien, also entweder in "schuldig" oder "unschuldig" zu unterscheiden sei und eine Abstufung oder gar ein Abwägen nicht stattfindet.
In welcher Form tu ich das? Dafür lässt sich bei mir kein Ansatzpunkt finden, noch verstehe ich, wie du auf diesen Zusammenhang kommst. Inwiefern ist ein Abstreiten der Abstufbarkeit von Schuld oder Unschuld (während ich die Abstufbarkeit der Schwere der Schuld ausdrücklich eingestehe) ein Vermengen mit Kausalität oder Vorsatz? Das ist doch etwas vollkommen anderes, das ich nie auch nur erwähnt oder angedacht habe...
Mir bleibt der Sinn und Zweck hinter deinen Erläuterungen sowie deine Erläuterungen selbst völlig schleierhaft.
Grüße,
RIDER