Hello,
Um Dateien vor direktem http-Zugriff zu schützen, empfiehlt es sich, solche Daten ausserhalb von http-root anzulegen.
Rechtlich gesehen darf man einen durch einen Zugriffsschutz dem üblichen öffentlichen Server nicht als öffentlichen Server bezeichnen.
siehe StGB § 202a
Da hast du eigentlich kaum mit Problemen zu rechnen.
Wohlbemerkt ist das auch hier genauso, wie mit Mord. Beides ist nicht verboten, steht aber unter Strafe!
Und ob Erkenntnisse (Raubkopien auf dem Server entdeckt), die erlangt werden, indem die Sperren überwunden wurden, verwertet werden dürfen, ist ebenfalls fraglich.
Ein gehackter Server kann ebenfalls nicht als öffentlicher Server bezeichnet werden.
Das ist falsch. Die Aufrechterhaltung der Sperren obliegt ausschließlich dem Betreiber. Ein (zufälliger) virtueller Besucher des Servers ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob zu einem anderen Zeitpunkt Sperren bestanden haben oder bestehen werden. Das berechtigt allerdings nicht zur persistenten Kopie von Daten von diesem Server. Da gelten die gleichen Regeln, wie bei (öffentlichen) Webseiten. Hier wird der "übliche Rechtsbrauch" zur Anwendung kommen, da die Gesetze kaum ausformuliert sind bisher.
Im Gegenteil kann man gegen solche Zugriffe Strafverfolgung einleiten
lassen, bzw. beantragen. Es handelt sich um ein Antragsdelikt. Das bedeutet, dass die Strafverfolgung üblicherweise nicht von Amts wegen erfolgt.
Einleiten kann sie auf Antrag aber nur der Staatsanwalt. Und ob der das tut, hängt davon ab, ob er die Sachlage überhaupt versteht und mit wem er Tennis spielt.
Liebe Grüße
Tom S.
Es gibt nichts Gutes, außer man tut es
Andersdenkende waren noch nie beliebt, aber meistens diejenigen, die die Freiheit vorangebracht haben.