Hallo Auge,
Herausgekommen ist ein Entwurf für einen quasi neuen Absatz [^1].
Find ich gut.
Bei verlinkten Bildern gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei Textlinks. Die meisten Browser stellen per Tastatur ausgewählte Links mit einem gepunkteten Rahmen dar, damit der Benutzer den momentan ausgewählten (fokussierten) Link erkennen kann. Da der gepunktete Rahmen oft optisch als störend empfunden wird, wird er auf manchen Seiten mit CSS unterdrückt. Damit ist ein fokussierter Link allerdings nicht mehr erkennbar. Es ist daher notwendig, den Fokus für Tastaturbenutzer anderweitig hervorzuheben. Diese Hervorhebung soll genauso deutlich sein, wie für Maus- und Touchscreen-Benutzer mit
:hover
und:active
.
[^1]: Die ersten zwei Sätze des gegenwärtigen Absatzes sind noch vorhanden. Speziell der erste Satz ist mMn aber etwas unglücklich formuliert. Seit wann „gelten … Voraussetzungen“?
Und es sind es sind auch keine verlinkten Bilder, sondern verbilderte Links. 😂
Bis demnächst
Matthias
Rosen sind rot.