Hi Gunnar,
Es geht um einen begrenzten und bekannten Userkreis, in dem ich JS voraussetzen darf.
Nein. Darfst du nicht.
Ok, Du unterscheidest zwischen technisch voraussetzen und gem. vereinbarter Nutzungsbedingungen voraussetzen. Das zweite kann ich beeinflussen, das erste ggf. nicht.
Warst du der mit dem nicht so guten Englisch? Ich übersetze das mal eben:
Meganett von Dir! Danke dafür.
*„Man ist geneigt anzunehmen, dass nur bei einer kleinen Minderheit der Besucher das JavaScript einer Website nicht ausgeführt wird; in Wahrheit aber ist jeder Nutzer ohne JavaScript, solange das JavaScript nicht fertig geladen ist … wenn das JavaScript denn überhaupt je fertig geladen wird. Instabile Verbindungen, eingreifende Netzwerkoperatoren und unberechenbare Werbeblocker können die Annahme zunichtemachen, dass JavaScript immer verfügbar ist.
Insbesondere unberechenbare Werbeblocker sind nicht zu unterschäten. Oder anderes eingebundenes fremdes JavaScript, das die Ausführung des eigenen JavaScripts verhindert (Beispiel aus der Praxis).
Wieder was gelernt, dank Dir.
Aber auch hier kann ich voraussetzen, dass mein JS da Einzige der Seite ist. Da gibt es weder Werbeblocker, noch Fremdscripte, die ihr Unwesen treiben.
Pit