Ist fast richtig. Das Ding heißt "Lohnsteuerjahresausgleich", muss aber bis März stattfinden und der Arbeitgeber darf den zuviel gezahlten Betrag ausschließlich von der noch anfallenden Lohnsteuer abziehen.
Also kann man hier davon ausgehen (weil im Dezember bis März eher keine Semesterferien sind und also nicht 30 statt 20h gearbeitet werden) dass es auch der "guten Lohnbuchhaltung" nicht möglich ist, die mehr als 700 Euro abzuziehen.