Hallo Gunnar,
Dass man Gehirnschmalz einsetzen muss um dich zu verstehen, ist von dir also gewollt
Nun gut, der Satz war unvollständig. Vollständig hieße er: „Wenn du das tatsächlich so zu stehen hast, sprichst du also von einem Syntaxfehler im CSS.“
Da es die direkte Antwort auf „Nein, ich spreche von …“ (was auch da stand) war, sollte die Auslassung zulässig sein und nicht übermäßig viel Gehirnschmalz erfordern.
Die Auslassung mit dem Fehler aber machen den Satz tatsächlich schwer verständlich:
Wenn du das tatsächlich so zu stehen hast also von einem Syntaxfehler im CSS.
„so zu stehen hast“ ist ein erweiterter Infititiv, der dort nichts zu suchen hat. Die Auslassung tut dann ihr übriges ;-)
LG,
CK