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Tach!

beispielsweise steht in den cc-lizenzen (nur um die geht es mir) nichts über den dateinamen.

Also für mich sind die beiden ersten Sätze (Share, Adapt) von CC BY-SA 3.0, die du erwähnt hast, eindeutig genug. Außerdem gehört für mich ein Dateiname ebenso wie Speicherformen nicht unbedingt zum "material" sondern lediglich zu den Begleitumständen seiner physischen Aufbewahrung.

ein bildausschnitt ist mehrfach als eine zu kennzeichnende bearbeitung genannt worden.

Wenn Bearbeitungen als nennenspflichtig aufgeführt sind, dann wirst du das aus lizenztechnischen Gründen machen müssen. Davon unbeeinflusst ist, ob du damit ein neues Werk schaffst. Dein Wort "Neubearbeitung" ergibt irgendwie keinen wirklichen Sinn, so dass ich annahm, du meinst die Erschaffung eines neuen Werkes damit. Wenn das gemeint ist, dazu gibt es Rechtssprechung in der Form, dass eine geringfügige Bearbeitung kein neues Werk entstehen lässt, sondern weiterhin eine Kopie des Originals bleibt. Für ein neues Werk bedarf es einer gewissen Schöpfungshöhe.

Das ist Gedächtniswissen, das nicht unbedingt mit der aktuellen Rechtslage übereinstimmen muss. Für rechtsverbindliche Antworten ist ein Forum weder da noch berechtigt.

dedlfix.